„Werde zum Lieblingsgründer deines Bänkers“

Der Businessplaner und Coach an deiner Seite.“

Eine GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist eine eigenständige Rechtsform für Unternehmen.
In Deutschland unterliegt sie der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer. Die Gewerbesteuer variiert je nach Gemeinde, in der die GmbH ihren Sitz hat.

Eine Holding GmbH ist eine spezielle Form der GmbH, die in erster Linie dazu dient, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu halten.

Hier sind einige steuerliche Aspekte:

    • Steuergestaltung: Holdinggesellschaften werden oft für Steuergestaltungen genutzt, um Steuerbelastungen zu optimieren. Dazu gehören die Nutzung von Verlustvorträgen, die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Gruppe sowie die Wahl des besten Standorts für die Holding.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Regelungen für GmbHs und Holding GmbHs komplex sein können und sich je nach individueller Situation unterscheiden. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die besten steuerlichen Strategien für Ihr spezifisches Geschäftskonzept und Ihre Gründungspläne zu entwickeln.
Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zum Thema Firmierung und Gründung zur Verfügung

Wichtige Hinweise: Eine Steuer- oder Rechtsberatung erfolgt nicht. Fragen hierzu müssen mit einem Rechts- oder Steuerberater kontaktieren.

GmbH mit Holding
    • Körperschaftssteuer: Sowohl die normale GmbH als auch die Holding GmbH unterliegen der Körperschaftssteuer auf ihre Gewinne. Der Steuersatz beträgt derzeit 15 Prozent. Allerdings kann die Holding GmbH von bestimmten Steuervergünstigungen profitieren, wenn sie Tochtergesellschaften hält und bestimmte Voraussetzungen erfüllt.
    • Gewerbesteuer: Die Holding GmbH ist in der Regel nicht gewerbesteuerpflichtig, da sie keine operativen Geschäfte tätigt. Die Tochtergesellschaften können jedoch gewerbesteuerpflichtig sein.
    • Beteiligungen: Holdinggesellschaften können von steuerlichen Vorteilen bei der Verwaltung von Beteiligungen profitieren. Hierzu gehören beispielsweise die Möglichkeit zur steuerfreien Veräußerung von Anteilen (Teilfreistellung) und die Möglichkeit, Dividenden von Tochtergesellschaften steuerfrei zu erhalten (Teilfreistellung bei bestimmten Voraussetzungen).

    • Steuergestaltung: Holdinggesellschaften werden oft für Steuergestaltungen genutzt, um Steuerbelastungen zu optimieren. Dazu gehören die Nutzung von Verlustvorträgen, die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten innerhalb der Gruppe sowie die Wahl des besten Standorts für die Holding.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die steuerlichen Regelungen für GmbHs und Holding GmbHs komplex sein können und sich je nach individueller Situation unterscheiden. Es ist ratsam, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen, um die besten steuerlichen Strategien für Ihr spezifisches Geschäftskonzept und Ihre Gründungspläne zu entwickeln.
Wir stehen Ihnen gerne für eine Beratung zum Thema Firmierung und Gründung zur Verfügung

Wichtige Hinweise: Eine Steuer- oder Rechtsberatung erfolgt nicht. Fragen hierzu müssen mit einem Rechts- oder Steuerberater kontaktieren.

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GmbH mit Holding
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